Was muss ich mitbringen?

Zum so genannten „Erstgespräch“ mitzubringen sind die Verordnung (vom Arzt) und
das U-Heft des Kindes. Wenn vorhanden Vorbefunde.

 

Wer überweist?

Der Kinder- bzw. Hausarzt stellt die entsprechende Verordnung aus.

 

Der Weg zu uns

Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Kinderarzt oder Hausarzt. Er entscheidet, ob für Ihr Kind eine Frühförderung notwendig ist und überweist Ihr Kind zu interdisziplinären Eingangsdiagnostik in unser Haus.


Gemeinsam geht es weiter.
Unser interdisziplinäres Team erstellt einen individuellen Förder- und Behandlungsplan, aus welchem die Stärken und Schwächen eines jeden Kindes hervorgehen. In der Eingangsdiagnostik werden mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Förderziele definiert und der Weg, wie diese Ziele erreicht werden können, gemeinsam besprochen.

 

Wie ist der Ablauf?

Nachdem Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu einem Erstgespräch. Dies dient einem ersten Informationsaustausch und klärt, ob eine Frühförderung den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. Unser interdisziplinäres Team erstellt einen individuellen Förder- und Behandlungsplan aus dem die Stärken und Schwächen Ihres Kindes hervorgehen.

 

Im Anschluss werden mit Ihnen die Förderziele definiert und der gemeinsame Weg, wie diese Ziele erreicht werden können, besprochen. Sofern Sie sich für eine Förderung in unserem Hause entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Die Förderungen und Behandlungen finden dann in der Regel zweimal wöchentlich in Einzel- und/oder Gruppenangeboten statt. Eine intensive Zusammenarbeit mit Ihnen ist dabei für uns von zentraler Bedeutung.

 

Wer übernimmt die Kosten?

Auf Sie als Eltern, von gesetzlich krankenversicherten Kindern, kommen keine Kosten für die Frühförderung in unserem Hause zu. Die Kosten werden von den Krankenkassen und von den Sozialämtern getragen.

Für Kinder in einer privaten Krankenkasse, ist die Übernahme der Kosten bedarfsweise durch die Versicherung zu klären.

 

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